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Netzanschlussbegehren Steckersolargeräte/Balkonkraftwerke

Unter einem Steckersolargerät verstehen wir:

  • ein einzelnes, steckerfertiges Solarmodul, welches direkt an eine herkömmliche Haushaltssteckdose(230V)  (bis 600 Watt Gesamtanschlussleistung am Stecker) angeschlossen werden kann.

Unter folgendem Link finden Sie ausführliche Informationen bezüglich steckerfertigen PV-Anlagen:

https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

Dieses Gerät unterliegt zwar laut „EEG 2021  Par.3 – Abs.1“ als EEG-Anlage auch der Meldepflicht beim Verteilernetzbetreiber, jedoch ist bei Inbetriebnahme eines einzelnen Steckersolargerätes  aufgrund  der geringen Leistung und Netzeinwirkungen fachtechnisch keine explizite Netzverträglichkeitsprüfung seitens des Netzbetreibers notwendig. Deshalb verzichten wir aus Vereinfachungsgründen dem Bürokratieabbau dienend hier (und nur in diesem Falle) auf die Einforderung des ansonsten vorgeschriebenen Netzanschlussbegehrens über einen Fachinstallateur mit den normierten Formblättern E1, E2 usw.

Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen dringend nur Geräte einzusetzen, welche dem Kriterienkatalog der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) entsprechende Herstellererklärungen besitzen. Umfassend können Sie sich unter folgendem Link über die Besonderheiten der Steckersolargeräte informieren:

https://www.pvplug.de/faq/.

Dort erfahren Sie auch stets den aktuellsten Stand zu den gesetzlichen Regelungen.

Wichtige Fragen und Antworten

Sind steckerfertige PV-Anlagen beim Netzbetreiber meldepflichtig?

Ja, nach der Niederspannungsanschlussverordnung ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich.

Bitte geben Sie hier auch unbedingt eine Telefonnummer an, dass wir Sie für eventuelle Rückfragen erreichen können.

Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung an netzanschluss@stwhas.de

Sind steckerfertige PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig?

Ja. Sollte Ihre PV-Anlage aus mindestens zwei Modulen bestehen und die Wechselrichterleistung nicht größer als 600W muss Ihre Anlage beim Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Sind besondere Zähler für den Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen notwendig?

Das hängt vom bereits vorhandenen Zähler ab. Ist nur ein „normaler“ Zähler (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre) vorhanden, muss er gegen einen  Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Verschiedenste Gründe machen Zweirichtungszähler notwendig. Der Wichtigste: Wird durch eine Erzeugungsanlage im Privathaushalt Strom ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich ein „normaler“ Zähler  rückwärts.

Auch ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss immer ein Zweirichtungszähler genutzt werden. Die Kosten dafür müssen selber getragen werden.

Gerne prüft unser Monteur Ihren Zähler und wechselt diesen gegebenenfalls aus.

Ihre Meldepflicht gegenüber dem Stadtwerk Haßfurt als Ihrem Netzbetreiber gilt erst als erfüllt, nachdem Sie unsere schriftliche Registrierungsbestätigung erhalten haben und vorweisen können.

Die Anmeldung zum Netzanschluss bitte digital an netzanschluss@stwhas.de

Energy Assistant

Anschrift

Stadtwerk Haßfurt GmbH
Augsfelder Straße 6
97437 Haßfurt

 

Zentrale

Tel.: 09521 9494-0

Fax: 09521 9494-340

E-Mail: info@stwhas.de

Öffnungszeiten

Mo-Fr: 8:00 – 12:00 Uhr

Mo-Mi: 14:00 – 16:00 Uhr

Do: 14:00 – 17:00 Uhr

Störungsrufnummern

Strom: 09521 9494-10

Gas/Wasser: 09521 9494-20

Wärmeservice: 09521 9494-21

 

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