Seit Oktober 1982 wird den Bürgern der Stadt Haßfurt mit der Erdgasversorgung ein weiterer alternativer Energieträger zur Verfügung gestellt.
Diese umweltfreundliche, preiswerte und sichere Energie ist neben der Nutzung durch private Haushalte auch ein wichtiger Impuls bei der gewerblichen Entwicklung der Stadt Haßfurt.
Jährlich wird eine Menge von ca. 120 Mio. kWh Gas in einem Verteilnetz von ca. 110 km Länge von über 7.100 Kunden bezogen.
Vorlieferant des Erdgases ist zur Zeit die f(x) energy GmbH, die für die Bereitstellung bis zur Übergabestation Haßfurt zuständig ist.
Geprüfte Qualität
Erdgastarife der Stadtwerk Haßfurt GmbH
Unsere haGas-Tarife bestehen aus dem monatlichen Grundpreis für die Bereitsstellung der Anlagen, so wie dem Arbeitspreis der abgenommenen Gasmenge (in Kilowattstunden). Die Produkte sind nach der Nennwärmebelastung der eingesetzten Heizgeräte aufgeteilt (entspricht der fest eingestellten Wärmeleistung in kW, zwischen größter Wärmebelastung und kleinster Wärmebelastung, bei einem Gasgerät).
Unsere Grenzen gelten für folgende Leistungsbereiche:
- haGas 20: bis 30 kW Wärmeleistung
- haGas 31: 31 bis 59 kW Wärmeleistung
- haGas 60: größer 60 kW Wärmeleistung
Seit 2015 bieten wir zusätzlich Fixtarife an. Diese garantieren Ihnen einen günstigen Gaspreis für 24 Monate! Beachten Sie außerdem unsere speziellen Ökogas-Tarife, mit denen Sie sich an der Energiewende in Haßfurt beteiligen und die Umsetzung von diversen Energiespeicher-Projekten fördern, wie z.B. Power-to-Gas.
Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu unserem Angebot:
Unsere Erdgastarife in der Übersicht
haGas 20
Voraussetzung: Anschlussleistung bis 30 kW
Ihr Gaspreis bis 31.12.2020 (16% MwSt.) // bzw. von 01. – 31.01.2021 (19% MwSt.):
- Arbeitspreis: (4,78 ct/kWh netto) 5,55 ct/kWh // 5,69 ct/kWh
- Grundpreis bis 20 kW Anschlussleistung: (147,24 €/Jahr netto) 170,80 €/Jahr // 175,20 €/Jahr
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: (7,36 €/kW/Jahr netto) 8,54 €/kW/Jahr // 8,76 €/kW/Jahr
Ihr Gaspreis ab 01.02.2021 (19% MwSt.):
- Arbeitspreis: 6,35 ct/kWh (5,34 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 20 kW Anschlussleistung: 175,20 €/Jahr (147,23 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,76 €/kW/Jahr (7,36 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: unbegrenzt
- Kündigungsfrist: 14 Tage
haGas 20 Öko
Ihre Möglichkeit sich aktiv an der Energiewende in Haßfurt zu beteiligen, mit nur einem minimalen Aufpreis von 0,2 ct/kWh Arbeitspreis im Vergleich zu unserem Tarif haGas 20! Der Betrag fließt direkt in die Förderung von Energiewendeprojekten (z.B. Power-to-Gas) in unserem Versorgungsgebiet.
Voraussetzung: Anschlussleistung bis 30 kW
Ihr Gaspreis ab 01.02.2021 (19% MwSt.):
- Arbeitspreis: 6,55 ct/kWh (5,50 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 20 kW Anschlussleistung: 175,20 €/Jahr (147,23 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,76 €/kW/Jahr (7,36 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: unbegrenzt
- Kündigungsfrist: 14 Tage
haGas 31
haGas 31 Öko
haGas 60
Voraussetzung: Anschlussleistung ab 60 kW
Ihr Gaspreis bis 31.12.2020 (16% MwSt.) // bzw. von 01. – 31.01.2021 (19% MwSt.):
- Arbeitspreis: (4,52 ct/kWh netto) 5,24 ct/kWh // 5,38 ct/kWh
- Grundpreis bis 60 kW Anschlussleistung: (374,12 €/Jahr netto) 433,98 €/Jahr // 445,20 €/Jahr
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: (7,97 €/kW/Jahr netto) 9,24 €/kW/Jahr // 9,48 €/kW/Jahr
Ihr Gaspreis ab 01.02.2021 (19% MwSt.):
- Arbeitspreis: 6,05 ct/kWh (5,08 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 60 kW Anschlussleistung: 445,20 €/Jahr (374,12 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 9,48 €/kW/Jahr (7,97 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: unbegrenzt
- Kündigungsfrist: 14 Tage
haGas 60 Öko
Ihre Möglichkeit sich aktiv an der Energiewende in Haßfurt zu beteiligen, mit nur einem minimalen Aufpreis von 0,2 ct/kWh Arbeitspreis im Vergleich zu unserem Tarif haGas 60! Der Betrag fließt direkt in die Förderung von Energiewendeprojekten (z.B. Power-to-Gas) in unserem Versorgungsgebiet.
Voraussetzung: Anschlussleistung ab 60 kW
Ihr Gaspreis ab 01.02.2021 (19% MwSt.):
- Arbeitspreis: 6,25 ct/kWh (5,25 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 60 kW Anschlussleistung: 445,20 €/Jahr (374,12 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 9,48 €/kW/Jahr (7,97 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: unbegrenzt
- Kündigungsfrist: 14 Tage
haGas fix24 (2021)
Ihr Gaspreis für 24 Monate bei einem jährlichen Verbrauch von < 50.000 kWh – garantiert:
Ihr Gaspreis (19% MwSt.):
- Arbeitspreis: 6,13 ct/kWh (5,15 ct/kWh netto)
- Grundpreis: 172,80 €/Jahr (145,21 €/Jahr netto)
- Preisgarantie: bis 31.12.2022
Preisanpassung bei gesetzlichen Veränderungen vorbehalten. Es gelten die AGBs Erdgastarife haGas fix24 (Öko) / fix24 Maxi (Öko).
HINWEIS: Die Preisgarantie gilt vorerst bis 31.12.2022. Ab 01.01.2023 wird ein neues Angebot in Verbindung mit dem Tarif haGas fix24 folgen.
haGas fix24 Öko (2021)
Ihre Möglichkeit sich auch bei maximaler Preisbindung aktiv an der Energiewende in Haßfurt zu beteiligen, mit nur einem minimalen Aufpreis von 0,2 ct/kWh Arbeitspreis im Vergleich zu unserem Tarif haGas fix24! Der Betrag fließt direkt in die Förderung von Energiewendeprojekten (z.B. Power-to-Gas) in unserem Versorgungsgebiet.
Ihr Öko-Gaspreis für 24 Monate bei einem jährlichen Verbrauch von < 50.000 kWh – garantiert.
Ihr Gaspreis (19% MwSt.):
- Arbeitspreis: 6,33 ct/kWh (5,32 ct/kWh netto)
- Grundpreis: 172,80 €/Monat (145,21 €/Jahr netto)
- Laufzeit: 01.01.2021 – 31.12.2022 (Abschluss auch innerhalb der Laufzeit möglich)
- Preisgarantie: bis 31.12.2022
Preisanpassung bei gesetzlichen Veränderungen vorbehalten. Es gelten die AGBs Erdgastarife haGas fix24 (Öko) / fix24 Maxi (Öko).
HINWEIS: Die Preisgarantie gilt vorerst bis 31.12.2022. Ab 01.01.2023 wird ein neues Angebot in Verbindung mit dem Tarif haGas fix24 Öko folgen.
haGas fix24 Maxi (2021)
Ihr Gaspreis für 24 Monate bei einem jährlichen Verbrauch von > 50.000 kWh – garantiert:
Ihr Gaspreis (19% MwSt.):
- Arbeitspreis: 5,97 ct/kWh (5,02 ct/kWh netto)
- Grundpreis: 237,60 €/Monat (199,66 €/Jahr netto)
- Laufzeit: 01.01.2021 – 31.12.2022
- Preisgarantie: 31.12.2022
Preisanpassung bei gesetzlichen Veränderungen vorbehalten. Es gelten die AGBs Erdgastarife haGas fix24 (Öko) / fix24 Maxi (Öko).
HINWEIS: Die Preisgarantie gilt vorerst bis 31.12.2020. Ab 01.01.2021 wird ein neues Angebot in Verbindung mit dem Tarif haGas fix24 folgen.
haGas fix24 Maxi Öko (2021)
Ihre Möglichkeit sich auch bei maximaler Preisbindung aktiv an der Energiewende in Haßfurt zu beteiligen, mit nur einem minimalen Aufpreis von 0,2 ct/kWh Arbeitspreis im Vergleich zu unserem Tarif haGas fix24 Maxi! Der Betrag fließt direkt in die Förderung von Energiewendeprojekten (z.B. Power-to-Gas) in unserem Versorgungsgebiet.
Ihr Öko-Gaspreis für 24 Monate bei einem jährlichen Verbrauch von > 50.000 kWh – garantiert.
Ihr Gaspreis (19% MwSt.):
- Arbeitspreis: 6,17 ct/kWh (5,18 ct/kWh netto)
- Grundpreis: 237,60 €/Jahr (199,66 €/Jahr netto)
- Laufzeit: 01.01.2021 – 31.12.2022
- Preisgarantie: bis 31.12.2022
Preisanpassung bei gesetzlichen Veränderungen vorbehalten. Es gelten die AGBs Erdgastarife haGas fix24 (Öko) / fix24 Maxi (Öko).
HINWEIS: Die Preisgarantie gilt vorerst bis 31.12.2020. Ab 01.01.2021 wird ein neues Angebot in Verbindung mit dem Tarif haGas fix24 Maxi Öko folgen.
Bekanntgabe der Verordnung für die Grundversorgung und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz
Am 8. November 2006 trat die neue Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft. Diese Rechtsverordnung löst die AVBGasV ab und bildet künftig die Grundlage für alle bestehenden Verträge des Allgemeinen Tarifs mit Haushaltskunden und Grundversorgungsverträge, die bisher die AVBGasV als Vertragsinhalt hatten. Die Gasgrundversorgungsverordnung erhalten Sie auf Wunsch von unserem Kundenservice. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Rufnummer +49 9521 9494-0. Sie finden die Verordnung auch im Internet unter www.stwhas.de.
Grundversorger im Netzgebiet der Gesellschaft (laut § 36 Abs.2 EnWG)
1. Veröffentlichung des Grundversorgers:
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs.1 EnWG sind verpflichtet den Grundversorger festzustellen und zu veröffentlichen.
2. Grundversorger Gasversorgungsnetz:
Das Gasversorgungsunternehmen Stadtwerk Haßfurt GmbH hat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG am 13. Juli 2005 die Aufgabe der allgemeinen Versorgung in dem Netzgebiet der Stadtwerk Haßfurt GmbH durchgeführt und ist demzufolge gemäß § 118 Abs. 3 EnWG bis zum 31.12.2009 Grundversorger für Gas. Zum 01.07.2009 versorgt die Stadtwerk Haßfurt GmbH die meisten Haushaltskunden im eigenen Netzgebiet.
Haushaltskunden in diesem Sinne sind nach § 3 Nr. 22 EnWG nur Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Grundversorger für den Zeitraum seit dem 01.01.2010 ist demnach die Stadtwerk Haßfurt GmbH.
Allgemeine Bestimmungen
- Die abgenommene Gasmenge wird in m³ gemessen. Die Zahl der kWh je m³ ergibt sich aus dem Verrechnungsbrennwert.
- Das Gas wird mit einem Ruhedruck von 22 mbar hinter dem Druckregler zur Verfügung gestellt.
- Neben den Tarifpreisen werden keine Entgelte für die Vorhaltung der technisch notwendigen Mess- u. Regeleinrichtungen erhoben.
- Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe berechnet. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise und Abgaben sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
- Die Umsatzsteuer beträgt ab dem 01.01.2007 19%. Im Zeitraum von 01.07.2020 bis 31.12.2020 beträgt die Umsatzsteuer 16%.
- Der Gasverbrauch wird 12-monatlich abgelesen, zum Jahresende hochgewichtet und abgerechnet. Die Stadtwerk Haßfurt GmbH kann im Einzelfall kürzere und längere Ablese- und Abrechnungszeiträume festsetzen. Die Stadtwerk Haßfurt GmbH erhebt monatliche Abschlagszahlungen.
- Die Vollversorgungssondertarife werden nicht eingeräumt, wenn das Gas zur Deckung des Wärmebedarfs zusätzlich zu einer mit Gas betriebenen Wärmepumpe verwendet wird.
- Die bisherigen Allgemeinen Tarifpreise und Vollversorgungssondertarife treten gleichzeitig außer Kraft.