Netzanschlussbegehren für Erzeugungsanlagen und Speicher
Einspeiseanlagen unterliegen gemäß EEG 2021 § 8 grundsätzlich der Meldepflicht bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber, dem Stadtwerk Haßfurt. Nur dieser ist in der Lage, das Netzanschlussverhältnis am gewünschten Punkt beurteilen zu können. Meldepflichtig sind Neuanlagen und auch Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Anlagen. Das Netzanschlussbegehren des Einspeisewilligen sollte, wie in den folgenden Schritten beschrieben erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Installation Ihrer Erzeugungsanlage nicht vor dem Einreichen Ihres Netzanschlussbegehren erfolgen sollte.
Zu jedem Punkt stellen wir Ihnen alle erforderlichen Formulare und Unterlagen zur Verfügung.
Nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Anlagen eingereichte Formulare und Unterlagen können bearbeitet werden.
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Erzeugungsanlagen und Speicher mit PEmax < 135 kW nach VDE-AR-N 4105
1. Netzanschlussbegehren einer Erzeugungsanlage
Um den geplanten Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das Versorgungsnetz prüfen zu lassen (Netzverträglichkeitsprüfung), reichen Sie bitte folgende Unterlagen (gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11) über Ihren Elektroinstallateur ein:
- Lageplan (mit Flurnummer u. Kennzeichnung der EEG-Anlage)
- gewünschter Netzverknüpfungspunkt
- Formblatt E1 – Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Formblatt E2 – Datenblatt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Sonderfall: Steckersolargeräte
Steckersolargeräte sind einzelne, steckerfertige Solarmodule (bis 0,6 kWp Gesamtanschlussleistung), die direkt an eine herkömmliche Steckdose angeschlossen werden können.
Diese Geräte unterliegen zwar der Meldepflicht beim Verteilernetzbetreiber, erfordern aber keine explizite Netzverträglichkeitsprüfung, sofern sie dem Kriterienkatalog der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) für Verbraucher entsprechen. Umfassend sollten Sie sich vorab bei der DGS über die Besonderheiten der Stecksolargeräte informieren: https://www.pvplug.de/faq/.
Von Ihnen als Benutzer eines steckbaren Solargerätes genügt die formlose Mitteilung über die Inbetriebsetzung. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, bestätigen wir Ihnen schriftlich den Eingang Ihrer Registrierung.
2. Netzverträglichkeitsprüfung und Ergebnismitteilung
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird Ihr Netzbetreiber prüfen, ob ein Netzanschluss in der gewünschten Form technisch möglich ist oder ob entsprechende Netzertüchtigungsmaßnahmen erforderlich sein sollten. Ist die Inbetriebsetzung ihrer Erzeugungsanlage nicht ohne Ertüchtigung des Verteilernetzes möglich, erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenabschätzung zu notwendigen Netzausbaumaßnahmen bzw. einen Kostenrahmen für die Netzverträglichkeitsprüfung.
Nach positiver Netzverträglichkeitsprüfung nennen wir Ihnen den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt. Nach § 8 Abs. 1 EEG 2021 gilt bei einer maximal installierten Leistung von 30 kWp auf einem Grundstück (mit bereits bestehendem Netzanschluss) der Verknüpfungspunkt des Grundstückes als der jeweils günstigste Verknüpfungspunkt. Ist Ihre Anlage größer als 30 kWp entscheidet der Netzbetreiber über den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt.
3. Anmeldung zum Netzanschluss / Aufforderung zur Zählermontage
Nach der Fertigstellung der Einspeiseanlage mit vollständiger technischer Betriebsbereitschaft, erfolgt die Anmeldung zum Netzanschluss / Aufforderung zur Zählermontage der Anlage (gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11) durch den vom Anlagenbetreiber beauftragten Elektroinstallateur.
Dabei sind folgende Unterlagen (gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11) einzureichen:
- Formblatt – Anmeldung zum Netzanschluss (vom BDEW – Strom)
- Elektroschaltbild (Projektbezogenes Anlagenschema mit Daten der einzelnen Komponenten)
- Formblatt E4 – Einheitenzertifikat für den Wechselrichter
- Formblatt E5 – Prüfbericht „Netzrückwirkungen“, nur für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A
- Formblatt E6 – Zertifikat für den Netz- und Anlagen-Schutz [ggf. Konformitätsnachweis zum Netz- und Anlagen-Schutz der Erzeugungseinheit (z.B. im Wechselrichter integriert)]
- Formblatt E8 – Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher
- Bestätigung über den Einbau und die Funktion des Einspeisemanagement (70%-Regelung bzw. Funkrundsteuerempfänger (FRE))
- Messkonzept
Für den Anschluss eines Speichers, sind die folgenden Unterlagen zusätzlich von Ihrem Elektroinstallateur einzureichen:
- Formblatt E3 – Datenblatt für Speicher
- ggf. Formblatt E4 – Einheitenzertifikat für den Wechselrichter des Speichers
- ggf. Formblatt E5 – Prüfbericht „Netzrückwirkungen“, nur für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A
- ggf. Formblatt E6 – Zertifikat für den Netz- und Anlagen-Schutz
Weiterführende Informationen für den Anschluss von Speichern am Niederspannungsnetz, finden Sie in den VDE – FNN Hinweisen:
4. Zählersetzung/ Aufschaltung der Erzeugungsanlage
Die Inbetriebsetzung der Messeinrichtung und die Funktionskontrolle des Einspeisemanagements (EinsMan) erfolgen nach Vorliegen aller oben aufgeführten Unterlagen. Der vom Anlagenbetreiber beauftragte Elektroinstallateur vereinbart, mit dem Stadtwerk Haßfurt als dem grundzuständigen Verteilernetzbetreiber (VNB), einen Termin für die Zählersetzung vor Ort. Bei diesem Termin wird die Betriebsbereitschaft der Messeinrichtung hergestellt, dokumentiert (Datum der Inbetriebsetzung, Zählerstände, Zählernummern, Tarife, usw.) und von allen Beteiligten gegengezeichnet. Eventuell anfallende Kosten können Sie der gültigen Preisliste Netzanschlusskosten entnehmen. Für die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage ist nachfolgendes Formular auszufüllen:
- Formblatt – Abrechnungsrelevante Daten
5. Meldebestätigung Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die 2019 in Kraft getretene Marktstammdatenregisterverordnung verpflichtet alle Anlagenbetreiber zur Registrierung ihrer Erzeugungsanlagen in das Marktstammdatenregister (MaStR). Das entsprechende Internetportal der Bundesnetzagentur erreichen Sie unter folgendem Link https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR . Sie sind zur Registrierung Ihrer Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme verpflichtet.
6. Abschluss eines Einspeisevertrages und Abrechnung
Im Anschluss werden durch das Stadtwerk Haßfurt die weiteren Prozesse eingeleitet. Damit Sie als Anlagenbetreiber den umweltfreundlichen Strom aus Ihrer Eigenerzeugungsanlage nutzen können, bitten wir um zeitnahe Übermittlung der Unterlagen.
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Erzeugungsanlagen und Speicher mit PEmax > 135 kW
Für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage > 135 kW reichen Sie bitte gemäß VDE-AR-N-4110, die folgenden Formblätter ein:
- Formblatt E1 – Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)
- Formblatt E8 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung
- Formblatt E13 – Einheitenzertifikat
- Formblatt E14 – Komponentenzertifikat
Für die weiteren Schritte kommen wir dann gesondert auf Sie zurück.
Die erforderlichen Formblätter können Sie uns wie folgt übermitteln:
- Per Post:
Stadtwerk Haßfurt GmbH
Technisches Büro
Augsfelder Straße 6
97437 Haßfurt - Per Fax: +49 9521 9494-340
- gerne auch per E-Mail: netzanschluss@stwhas.de