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Einspeiseanlagen (PV, BHKW, etc.)

Netzanschlussbegehren für Erzeugungsanlagen und Speicher

Einspeiseanlagen unterliegen gemäß EEG 2023 § 8 grundsätzlich der Meldepflicht bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber, dem Stadtwerk Haßfurt. Nur dieser ist in der Lage, das Netzanschlussverhältnis am gewünschten Punkt beurteilen zu können. Meldepflichtig sind Neuanlagen und auch Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Anlagen. Das Netzanschlussbegehren des Einspeisewilligen sollte, wie in den folgenden Schritten beschrieben erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die Installation Ihrer Erzeugungsanlage nicht vor dem Einreichen Ihres Netzanschlussbegehren erfolgen sollte.

Zu jedem Punkt stellen wir Ihnen alle erforderlichen Formulare und Unterlagen zur Verfügung.

Die Anmeldung zum Netzanschluss bitte digital an netzanschluss@stwhas.de

Steckersolargeräte/Balkonkraftwerke
  • Erzeugungsanlagen und Speicher mit PEmax <  135 kW nach VDE-AR-N 4105

Hinweisblatt / Checkliste

1. Netzanschlussbegehren einer Erzeugungsanlage

Um den geplanten Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das Versorgungsnetz prüfen zu lassen (Netzverträglichkeitsprüfung), reichen Sie bitte folgende Unterlagen (gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11) über Ihren Elektroinstallateur ein:

  • Lageplan (mit Flurnummer u. Kennzeichnung der EEG-Anlage)
  • gewünschter Netzverknüpfungspunkt
  • Formblatt E1 –  Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

    Formblatt E1 - Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

    Veröffentlicht: 29. Januar 2024

    Typ:pdf Größe:116,22 kB


  • Formblatt E2 – Datenblatt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

    Formblatt E2 – Datenblatt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

    Veröffentlicht: 29. Januar 2024

    Typ:pdf Größe:177,82 kB


  • Messkonzept

    Messkonzept

    Veröffentlicht: 29. Januar 2024

    Typ:pdf Größe:747,59 kB


Sonderfall: Steckersolargerät

Unter einem Steckersolargerät verstehen wir:

  • ein einzelnes, steckerfertiges Solarmodul, welches direkt an eine herkömmliche Haushaltssteckdose(230V)  (bis 600 Watt Gesamtanschlussleistung am Stecker) angeschlossen werden kann.

Dieses Gerät unterliegt zwar laut „EEG 2021  Par.3 – Abs.1“ als EEG-Anlage auch der Meldepflicht beim Verteilernetzbetreiber, jedoch ist bei Inbetriebnahme eines einzelnen Steckersolargerätes  aufgrund  der geringen Leistung und Netzeinwirkungen fachtechnisch keine explizite Netzverträglichkeitsprüfung seitens des Netzbetreibers notwendig. Deshalb verzichten wir aus Vereinfachungsgründen dem Bürokratieabbau dienend hier (und nur in diesem Falle) auf die Einforderung des ansonsten vorgeschriebenen Netzanschlussbegehrens über einen Fachinstallateur mit den normierten Formblättern E1, E2 usw.

Um Ihrer gesetzlichen Meldepflicht für ein einzelnes, steckfertiges Solarmodul (bis 600 Watt Gesamtanschlussleistung am Netzstecker) nachzukommen, genügt uns bei diesem Einzelsonderfall Ihre formlose Mitteilung über den geplanten Netzanschluss/Inbetriebnahme eines direkt an eine herkömmliche Haushaltssteckdose (230 V) angeschlossenen Steckersolargerätes.

Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen dringend nur Geräte einzusetzen, welche dem Kriterienkatalog der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) entsprechende Herstellererklärungen besitzen. Umfassend können Sie sich unter folgendem Link über die Besonderheiten der Steckersolargeräte informieren:

https://www.pvplug.de/faq/.

Dort erfahren Sie auch stets den aktuellsten Stand zu den gesetzlichen Regelungen.

Hinweis:

Ihre Meldepflicht gegenüber dem Stadtwerk Haßfurt als Ihrem Netzbetreiber gilt erst als erfüllt, nachdem Sie unsere schriftliche Registrierungsbestätigung erhalten haben und vorweisen können.

Diese Vereinfachung gilt ausdrücklich nicht für PV-Anlagen mit mehr als einem einzelnen Gerät/Modul. Für darüber hinaus gehende Anfragen sind entsprechend die oben genannten Vordrucke komplett einzureichen.

2. Netzverträglichkeitsprüfung und Ergebnismitteilung

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird Ihr Netzbetreiber prüfen, ob ein Netzanschluss in der gewünschten Form technisch möglich ist oder ob entsprechende Netzertüchtigungsmaßnahmen erforderlich sein sollten. Ist die Inbetriebsetzung ihrer Erzeugungsanlage nicht ohne Ertüchtigung des Verteilernetzes möglich, erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenabschätzung zu notwendigen Netzausbaumaßnahmen bzw. einen Kostenrahmen für die Netzverträglichkeitsprüfung.

Nach positiver Netzverträglichkeitsprüfung nennen wir Ihnen den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt. Nach § 8 Abs. 1 EEG 2021 gilt bei einer maximal installierten Leistung von 30 kWp auf einem Grundstück (mit bereits bestehendem Netzanschluss) der Verknüpfungspunkt des Grundstückes als der jeweils günstigste Verknüpfungspunkt. Ist Ihre Anlage größer als 30 kWp entscheidet der Netzbetreiber über den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt.

3. Anmeldung zum Netzanschluss / Aufforderung zur Zählermontage

Nach der Fertigstellung der Einspeiseanlage mit vollständiger technischer Betriebsbereitschaft, erfolgt die Anmeldung zum Netzanschluss / Aufforderung zur Zählermontage der Anlage (gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11) durch den vom Anlagenbetreiber beauftragten Elektroinstallateur.

Dabei sind folgende Unterlagen (gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11) einzureichen:

  • Formblatt – Anmeldung zum Netzanschluss (vom BDEW – Strom)

    Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)

    Veröffentlicht: 29. Januar 2024

    Typ:pdf Größe:491,29 kB


    Achtung: Unterschrift vom Kunden ist zwingend notwendig!
  • Elektroschaltbild (Projektbezogenes Anlagenschema mit Daten der einzelnen Komponenten)
  • Formblatt E4 – Einheitenzertifikat für den Wechselrichter

    Formblatt E4 – Einheitenzertifikat für den Wechselrichter

    Veröffentlicht: 29. Januar 2024

    Typ:pdf Größe:168,83 kB


  • Formblatt E5 – Prüfbericht „Netzrückwirkungen“, nur für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A

    Formblatt E5 - Prüfbericht „Netzrückwirkungen“; nur für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangs-strom > 75 A

    Veröffentlicht: 29. Januar 2024

    Typ:pdf Größe:214,73 kB


  • Formblatt E6 – Zertifikat für den Netz- und Anlagen-Schutz [ggf. Konformitätsnachweis zum Netz- und Anlagen-Schutz der Erzeugungseinheit (z.B. im Wechselrichter integriert)]

    Formblatt E6 – Zertifikat für den Netz- und Anlagen-Schutz

    Veröffentlicht: 29. Januar 2024

    Typ:pdf Größe:101,59 kB


  • Formblatt E8 – Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher

    Formblatt E8 – Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher

    Veröffentlicht: 29. Januar 2024

    Typ:pdf Größe:166,18 kB


  • Bestätigung über den Einbau und die Funktion des Einspeisemanagement (70%-Regelung bzw. Funkrundsteuerempfänger (FRE))
  • Messkonzept

    Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

    Veröffentlicht: 29. Januar 2024

    Typ:pdf Größe:892,92 kB


Für den Anschluss eines Speichers, sind die folgenden Unterlagen zusätzlich von Ihrem Elektroinstallateur einzureichen:

  • Formblatt E3 – Datenblatt für Speicher

    Formblatt E3 – Datenblatt für Speicher

    Veröffentlicht: 29. Januar 2024

    Typ:pdf Größe:235,60 kB


  • ggf. Formblatt E4 – Einheitenzertifikat für den Wechselrichter des Speichers
  • ggf. Formblatt E5 – Prüfbericht „Netzrückwirkungen“, nur für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A
  • ggf. Formblatt E6 – Zertifikat für den Netz- und Anlagen-Schutz

Weiterführende Informationen für den Anschluss von Speichern am Niederspannungsnetz, finden Sie in den VDE – FNN Hinweisen:

VDE FNN Hinweis - Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:1,27 MB


4. Abrechnungsrelevante Daten / EEG-/KWKG-Vergütung / Direktvermarktung

Für die Abrechnung bzw. die Auszahlung der EEG-/KWKG-Vergütung Ihrer Erzeugungsanlage sind nachfolgende Formulare auszufüllen und bei uns einzureichen:

  • Formblatt – Abrechnungsrelevante Daten

Formblatt - Abrechnungsrelevante Daten

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:162,97 kB


  • Formblatt – Bilanzkreiszuordnung / Vergütung / Direktvermarktung (5 Wochen vor Inbetriebnahme)

Anmeldung Bilanzkreiswechsel von Anlagen

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:3,03 MB


5. Zählersetzung/ Aufschaltung der Erzeugungsanlage

Die Inbetriebsetzung der Messeinrichtung und die Funktionskontrolle des Einspeisemanagements (EinsMan) erfolgen nach Vorliegen aller oben aufgeführten Unterlagen. Der vom Anlagenbetreiber beauftragte Elektroinstallateur vereinbart, mit dem Stadtwerk Haßfurt als dem grundzuständigen Verteilernetzbetreiber (VNB), einen Termin für die Zählersetzung vor Ort. Bei diesem Termin wird die Betriebsbereitschaft der Messeinrichtung hergestellt, dokumentiert (Datum der Inbetriebsetzung, Zählerstände, Zählernummern, Tarife, usw.) und von allen Beteiligten gegengezeichnet. Eventuell anfallende Kosten können Sie der gültigen Preisliste Netzanschlusskosten entnehmen.

6. Meldebestätigung Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die 2019 in Kraft getretene Marktstammdatenregisterverordnung verpflichtet alle Anlagenbetreiber zur Registrierung ihrer Erzeugungsanlagen in das Marktstammdatenregister (MaStR). Das entsprechende Internetportal der Bundesnetzagentur erreichen Sie unter folgendem Link https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR . Sie sind zur Registrierung Ihrer Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme verpflichtet.

  • Erzeugungsanlagen und Speicher mit PEmax  > 135 kW nach VDE-AR-N 4110

Neben den durch die VDE AR-N 4110 gegebenen Vorgaben sind im Netzgebiet der Stadtwerk Haßfurt GmbH für Planung, Bau und Betrieb von Anlagen, die unter die angeführte VDE-Norm fallen, auch die TAB-MSP der Stadtwerk Haßfurt GmbH anzuwenden.

TAB Mittelspannung

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:95,09 kB



TAB Mittelspannung Ergänzung

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:505,50 kB


Für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage > 135 kW reichen Sie bitte gemäß VDE-AR-N-4110, die folgenden Formblätter ein:

  • Formblatt E1 – Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)
  • Formblatt E3 – Netzanschlussplanung (Erklärungspflicht)
  • Formblatt E4 – Errichtungsplanung (Stellungnahme zu einzelnen Punkten notwendig)
  • Formblatt E8 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung
  • Formblatt E13 – Einheitenzertifikat
  • Formblatt E14 – Komponentenzertifikat

Einzelne Formblätter für Erzeugungsanlagen (E.1-E.17)

E.1 Antragstellung

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:123,90 kB


E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:179,09 kB



E.3 Netzanschlussplanung

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:104,29 kB



E.4 Errichtungsplanung

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:100,70 kB



E.5 Inbetriebsetzungsauftrag

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:915,96 kB



E.6 Erdungsprotokoll

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:321,75 kB



E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:131,03 kB



E.8 Datenblatt einer Erzeugunsanlage/eines Speichers - Mittelspannung

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:219,82 kB



E.9 Netzbetreiber-Abfragebogen

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:327,62 kB



E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:133,44 kB



E.11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:186,17 kB



E.12 Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:136,94 kB



E.13 Einheitenzertifikat

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:79,15 kB



E.14 Komponentenzertifikat

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:80,47 kB



E.15 Anlagenzertifikat

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:101,32 kB



E.16 Betriebserlaubnisverfahren

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:93,07 kB


E.17 Beschränktes Betriebserlaubnisverfahren

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:77,69 kB


Alle Formulare TAR Mittelspannung - VDE-AR-N 4110

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:1,88 MB


Zur Vergütung bzw. Vermarktung Ihrer Anlage reichen Sie bitte folgende Formblätter spätestens 5 Wochen vor Inbetriebnahme Ihrer Anlage bei uns ein:

  • Formblatt – Abrechnungsrelevante Daten

Formblatt - Abrechnungsrelevante Daten

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:162,97 kB


  • Formblatt – Bilanzkreiszuordnung / Vergütung / Direktvermarktung (5 Wochen vor Inbetriebnahme)

Anmeldung Bilanzkreiswechsel von Anlagen

Veröffentlicht: 29. Januar 2024

Typ:pdf Größe:3,03 MB


Für die weiteren Schritte kommen wir dann gesondert auf Sie zurück.

 

Ansprechpartner

Technisches Büro
Tel.: 09521 9494-0
Email:  netzanschluss@stwhas.de

Zentrale

Tel.: 09521 9494-0

Fax: 09521 9494-340

E-Mail: info@stwhas.de

 

Öffnungszeiten

Mo-Fr: 8:00 – 12:00 Uhr

Mo-Mi: 14:00 – 16:00 Uhr

Do: 14:00 – 17:00 Uhr

Kundencenter

Mo-Fr: 8:00 – 12:00 Uhr

Di: 14:00 – 16:00 Uhr

Do: 14:00 – 17:00 Uhr

Störungsrufnummern

Strom: 09521 9494-10

Gas/Wasser: 09521 9494-20

Wärmeservice: 09521 9494-321

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