Informationen zur aktuellen Lage
Am 10./11. November 2021 soll der Gesetzesentwurf „Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ von der Bundesregierung verabschiedet werden. Das Gesetz soll nach Beschluss Mitte November in Kraft treten und beinhaltet unter anderem die Übernahme des Dezemberabschlages für Gas- und Wärmekunden. Weitere Informationen finden Sie auf www.bundesregierung.de.
Weiterhin beinhaltet das Gesetz, dass die Umsatzsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt wird. Den Energieversorgern wird hierbei offen gelassen, ob dies bereits rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 vorgenommen, oder erst ab dem 01.10.2022 umgesetzt wird. Wir als Stadtwerk Haßfurt haben uns zur Entlastung unserer Kunden dafür entschieden, die Umsatzsteuersenkung für Sie ab dem 01.01.2022 anzuwenden.