Rahmenverträge Strom
Netzstrukturdaten Strom
Erneuerbare Energien
Allgemeine Bedingungen Strom
Technische Anschlußbedingungen Strom
Mehr-/Mindermengenpreise nach STROMNZV §13 (3)
Gemäß § 13 (3) StromNZV sind durch die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Wie in Abschnitt 4 des VDN-Praxisleitfadens „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und –mindermengen“ beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom bdew veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Werte werden gemäß Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de, Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet:
Grundversorger Strom im Netzgebiet der Gesellschaft (laut § 36 Abs.2 EnWG)
1. Veröffentlichung des Grundversorgers:
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 EnWG sind verpflichtet den Status der Grundversorgung regelmäßig festzustellen und zu veröffentlichen.
2. Grundversorger Gasversorgungsnetz:
Das Gasversorgungsunternehmen Stadtwerk Haßfurt GmbH hat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG am 13. Juli 2005 die Aufgabe der allgemeinen Versorgung in dem Netzgebiet der Stadtwerk Haßfurt GmbH durchgeführt. Zum 01.07.2021 versorgt die Stadtwerk Haßfurt GmbH die meisten Haushaltskunden im eigenen Strom-Netzgebiet und ist Grundversorger für die folgenden 36 Monate ab 01.01.2022.
Haushaltskunden in diesem Sinne sind nach § 3 Nr. 22 EnWG nur Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Konzessionsabgabe Strom
Die Konzessionsabgabe in unserem Netzgebiet richtet sich nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006 für Gemeinden bis 25.000 Einwohner.
- Lieferung an Tarifkunden: 1,32 Ct/kWh
- im Schwachlasttarif: 0,61 Ct/kWh
- Lieferung an Sondervertragskunden: 0,11 Ct/kWh
Wichtiger Hinweis
Während des Betriebs der Stromversorgungsanlagen können u.a. im Rahmen von Wartungsarbeiten kurzfristige Spannungsspitzen auftreten, welche sich technisch nicht vermeiden lassen. Da eine ausreichend starke Überspannung Ihre elektrischen Geräte nachhaltig beschädigen kann, empfehlen wir dringend die Verwendung eines Überspannungsschutzes (SPD Typ 1, 2 und 3), um Ihr Haus und Ihre elektrischen Geräte wirksam zu schützen. Für diesbezügliche Rückfragen stehen Ihnen unsere technischen Mitarbeiter unter netzanschluss@stwhas.de zur Verfügung.
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