haGas Sondertarif 2023 gültig ab 01.03.2023
„haGas Base“ wird „haGas Sondertarif 2023“
Aufgrund der fallenden Marktpreise haben wir nun die Möglichkeit, unseren Tarif anzupassen. Ab dem 01.03.2023 bieten wir einen günstigeren Tarif an.
Die neuen Tarifdaten des Tarifs „haGas Sondertarif 2023“ bilden sich wie folgt ab:
- Arbeitspreis: 18,06 ct/kWh (16,88 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 224,79 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: bis 31.12.2023
Ersatzversorgung:
- Arbeitspreis: 25,00 ct/kWh (23,36449 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 224,79 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: maximal 3 Monate
Die Preise enthalten alle gesetzlichen Steuern, Umlagen und Abgaben.
*Grundpreis inkl. Entgelt für Messstellenbetrieb (des gMSB Stadtwerk Haßfurt GmbH) und Abrechnung. Kann bei der Wahl eines anderen Messstellenbetreibers abweichen.
haGas Base gültig 01.01.-28.02.2023
haGas Base (Grund- und Ersatzversorgung für Letztverbraucher)
Bei Neuanschluss bzw. Neuanmeldung in unserem Versorgungsgebiet versorgen wir Sie automatisch als Kunde in der Grundversorgung (gem. §36 EnWG und GasGVV). Es sei denn, Sie haben vorher einen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen. In der Grundversorgung bieten wir Ihnen die maximale Flexibilität ohne Mindestlaufzeit und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Ihre Energieversorgung über unseren Kundenservice. Für die Belieferung ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. In der Grundversorgungsverordnung finden Sie alle wichtigen Informationen über die Lieferbedingungen (GasGVV).
Etwas anders stellt sich die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung gem. §38 EnWG dar. Sollten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten nicht mehr versorgt werden können, werden Sie von uns in der Ersatzversorgung aufgefangen. Diese wird maximal 3 Monate aufrecht erhalten. Wir weisen darauf hin, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Energiebezugs der Abschluss eines Liefervertrages durch den Sie als Kunden erforderlich ist (§ 3 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV). Wir behalten uns vor Kunden aus dem Netzgebiet Haßfurt im Anschluss an die Ersatzversorgung in den Grundversorgungstarif zu überführen.
Letztverbraucher sind diejenigen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke in der Niederdruckversorgung kaufen.
Ersatzversorgung:
- Arbeitspreis: 25,00 ct/kWh (23,36449 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 224,79 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: maximal 3 Monate
Grundversorgung:
- Arbeitspreis: 25,00 ct/kWh (23,36449 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 224,79 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: unbegrenzt
- Kündigungsfrist: 14 Tage
Die Preise enthalten alle gesetzlichen Steuern, Umlagen und Abgaben.
*Grundpreis inkl. Entgelt für Messstellenbetrieb (des gMSB Stadtwerk Haßfurt GmbH) und Abrechnung. Kann bei der Wahl eines anderen Messstellenbetreibers abweichen.
haGas Base gültig 01.11.-31.12.2022
haGas Base (Grund- und Ersatzversorgung für Letztverbraucher)
Bei Neuanschluss bzw. Neuanmeldung in unserem Versorgungsgebiet versorgen wir Sie automatisch als Kunde in der Grundversorgung (gem. §36 EnWG und GasGVV). Es sei denn, Sie haben vorher einen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen. In der Grundversorgung bieten wir Ihnen die maximale Flexibilität ohne Mindestlaufzeit und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Ihre Energieversorgung über unseren Kundenservice. Für die Belieferung ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. In der Grundversorgungsverordnung finden Sie alle wichtigen Informationen über die Lieferbedingungen (GasGVV).
Etwas anders stellt sich die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung gem. §38 EnWG dar. Sollten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten nicht mehr versorgt werden können, werden Sie von uns in der Ersatzversorgung aufgefangen. Diese wird maximal 3 Monate aufrecht erhalten. Wir weisen darauf hin, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Energiebezugs der Abschluss eines Liefervertrages durch den Sie als Kunden erforderlich ist (§ 3 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV). Wir behalten uns vor Kunden aus dem Netzgebiet Haßfurt im Anschluss an die Ersatzversorgung in den Grundversorgungstarif zu überführen.
Letztverbraucher sind diejenigen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke in der Niederdruckversorgung kaufen.
Ersatzversorgung:
- Arbeitspreis: 25,00 ct/kWh (23,36449 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 224,79 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: maximal 3 Monate
Grundversorgung:
- Arbeitspreis: 25,00 ct/kWh (23,36449 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 224,79 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: unbegrenzt
- Kündigungsfrist: 14 Tage
Die Preise enthalten alle gesetzlichen Steuern, Umlagen und Abgaben.
*Grundpreis inkl. Entgelt für Messstellenbetrieb (des gMSB Stadtwerk Haßfurt GmbH) und Abrechnung. Kann bei der Wahl eines anderen Messstellenbetreibers abweichen.
haGas Base gültig 01.06.-31.10.2022
haGas Base (Grund- und Ersatzversorgung für Letztverbraucher)
Bei Neuanschluss bzw. Neuanmeldung in unserem Versorgungsgebiet versorgen wir Sie automatisch als Kunde in der Grundversorgung (gem. §36 EnWG und GasGVV). Es sei denn, Sie haben vorher einen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen. In der Grundversorgung bieten wir Ihnen die maximale Flexibilität ohne Mindestlaufzeit und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Ihre Energieversorgung über unseren Kundenservice. Für die Belieferung ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. In der Grundversorgungsverordnung finden Sie alle wichtigen Informationen über die Lieferbedingungen (GasGVV).
Etwas anders stellt sich die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung gem. §38 EnWG dar. Sollten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten nicht mehr versorgt werden können, werden Sie von uns in der Ersatzversorgung aufgefangen. Diese wird maximal 3 Monate aufrecht erhalten. Wir weisen darauf hin, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Energiebezugs der Abschluss eines Liefervertrages durch den Sie als Kunden erforderlich ist (§ 3 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV). Wir behalten uns vor Kunden aus dem Netzgebiet Haßfurt im Anschluss an die Ersatzversorgung in den Grundversorgungstarif zu überführen.
Letztverbraucher sind diejenigen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke in der Niederdruckversorgung kaufen.
Ersatzversorgung:
- Arbeitspreis: 19,90 ct/kWh (16,72 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 250,00 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 9,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: maximal 3 Monate
Grundversorgung:
- Arbeitspreis: 19,90 ct/kWh (16,72 ct/kWh netto)
- Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 250,00 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
- für jedes weitere kW Anschlussleistung: 9,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
- Laufzeit: unbegrenzt
- Kündigungsfrist: 14 Tage
Die Preise enthalten alle gesetzlichen Steuern, Umlagen und Abgaben.
*Grundpreis inkl. Entgelt für Messstellenbetrieb (des gMSB Stadtwerk Haßfurt GmbH) und Abrechnung. Kann bei der Wahl eines anderen Messstellenbetreibers abweichen.