• Facebook
  • Instagram
  • Twitter
  • Youtube
  • tag | nacht Magazin
  • Blog
Stadtwerk Haßfurt GmbH
  • STROM
    • Tarife
    • Tarife Grundversorgung
    • Stromkennzeichnung
    • E-Mobilität
    • Netzanschluss
    • Messstellenbetrieb
    • Stromnetz
    • Wiederverkäufernachweis
  • GAS
    • Tarife
    • Tarife Grundversorgung
    • CO2-Abgabe nach BEHG
    • Gasbeschaffenheit
    • Förderprogramm
    • Fragen und Antworten
    • Erdgasnetz
    • Brennwerte Gas
    • Wiederverkäufernachweis
  • WASSER
    • Tarife
    • Wasserqualität
    • Abwasser
    • Versorgungsgebiet
    • Allgemeine Versorgungsbedingungen
  • WÄRME
    • Nahwärme – Allgemein
  • FREIZEIT
    • Altstadt Tiefgarage
    • Erlebnisbad
    • Eissportstadion
    • Gastronomie am Großen Anger
  • GESCHÄFTSKUNDEN
    • Angebote & Tarife
    • Hochlastzeitfenster
    • Stromkennzeichnung
  • STADTWERK
    • Unternehmen
      • Das Unternehmen
      • Geschichte
      • Stellenausschreibungen
      • Organisationsstruktur
      • Insider-Informationen
    • Projekte
      • Smart Metering
      • Power-to-Gas
      • Mikrogasturbine
      • Bürgerbeteiligung
      • Forschungsprojekte
    • Kundencenter
      • Energy Assistant
      • Energy Assistant API
      • Stadtwerk Haßfurt Blog
      • tag|nacht Magazin
      • Energiespartipps
      • Störungsmeldung
      • Öffnungszeiten
  • KONTAKT
    • Abmeldung
    • Abschlag ändern
    • Anmeldung
    • Anmeldung Netzanschluss
    • Antrag Ladekarte
    • Antrag Erdgastankkarte
    • Bankdaten ändern
    • Kontakt aufnehmen
    • Störungsmeldung
    • Zählerstand mitteilen
      • Anleitungen Zählerablesung
  • Suche
  • Menü

Tarife der Grund- und Ersatzversorgung

Hier finden Sie alle Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung mit Gas für Letztverbraucher.

Bei Neuanschluss bzw. Neuanmeldung in unserem Versorgungsgebiet versorgen wir Sie automatisch als Kunde in der Grundversorgung (gem. §36 EnWG und GasGVV). Es sei denn, Sie haben vorher einen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen. In der Grundversorgung bieten wir Ihnen die maximale Flexibilität ohne Mindestlaufzeit und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Ihre Energieversorgung über unseren Kundenservice. Für die Belieferung ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. In der Grundversorgungsverordnung finden Sie alle wichtigen Informationen über die Lieferbedingungen (GasGVV).

Etwas anders stellt sich die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung gem. §38 EnWG dar. Sollten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten nicht mehr versorgt werden können, werden Sie von uns in der Ersatzversorgung aufgefangen. Diese wird maximal 3 Monate aufrecht erhalten. Wir weisen darauf hin, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Energiebezugs der Abschluss eines Liefervertrages durch Sie als Kunden erforderlich ist (§ 3 Abs. 2 GasGVV ). Wir behalten uns vor Kunden aus dem Netzgebiet Haßfurt im Anschluss an die Ersatzversorgung in die Grundversorgung zu überführen.

Als Haushaltskunden gelten gemäß §3 Ziff. 22 EnWG „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.“

haGas Base gültig ab 01.01.2023

haGas Base (Grund- und Ersatzversorgung für Letztverbraucher)

Bei Neuanschluss bzw. Neuanmeldung in unserem Versorgungsgebiet versorgen wir Sie automatisch als Kunde in der Grundversorgung (gem. §36 EnWG und GasGVV). Es sei denn, Sie haben vorher einen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen. In der Grundversorgung bieten wir Ihnen die maximale Flexibilität ohne Mindestlaufzeit und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Ihre Energieversorgung über unseren Kundenservice. Für die Belieferung ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. In der Grundversorgungsverordnung finden Sie alle wichtigen Informationen über die Lieferbedingungen (GasGVV).

Etwas anders stellt sich die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung gem. §38 EnWG dar. Sollten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten nicht mehr versorgt werden können, werden Sie von uns in der Ersatzversorgung aufgefangen. Diese wird maximal 3 Monate aufrecht erhalten. Wir weisen darauf hin, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Energiebezugs der Abschluss eines Liefervertrages durch den Sie als Kunden erforderlich ist (§ 3 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV). Wir behalten uns vor Kunden aus dem Netzgebiet Haßfurt im Anschluss an die Ersatzversorgung in den Grundversorgungstarif zu überführen.

Letztverbraucher sind diejenigen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke in der Niederdruckversorgung kaufen.

Ersatzversorgung:

  • Arbeitspreis: 25,00 ct/kWh (23,36449 ct/kWh netto)
  • Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 224,79 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
  • für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
  • Laufzeit: maximal 3 Monate

Grundversorgung:

  • Arbeitspreis: 25,00 ct/kWh (23,36449 ct/kWh netto)
  • Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 224,79 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
  • für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
  • Laufzeit: unbegrenzt
  • Kündigungsfrist: 14 Tage

Die Preise enthalten alle gesetzlichen Steuern, Umlagen und Abgaben.

*Grundpreis inkl. Entgelt für Messstellenbetrieb (des gMSB Stadtwerk Haßfurt GmbH) und Abrechnung. Kann bei der Wahl eines anderen Messstellenbetreibers abweichen.

haGas Base gültig 01.11.-31.12.2022

haGas Base (Grund- und Ersatzversorgung für Letztverbraucher)

Bei Neuanschluss bzw. Neuanmeldung in unserem Versorgungsgebiet versorgen wir Sie automatisch als Kunde in der Grundversorgung (gem. §36 EnWG und GasGVV). Es sei denn, Sie haben vorher einen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen. In der Grundversorgung bieten wir Ihnen die maximale Flexibilität ohne Mindestlaufzeit und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Ihre Energieversorgung über unseren Kundenservice. Für die Belieferung ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. In der Grundversorgungsverordnung finden Sie alle wichtigen Informationen über die Lieferbedingungen (GasGVV).

Etwas anders stellt sich die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung gem. §38 EnWG dar. Sollten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten nicht mehr versorgt werden können, werden Sie von uns in der Ersatzversorgung aufgefangen. Diese wird maximal 3 Monate aufrecht erhalten. Wir weisen darauf hin, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Energiebezugs der Abschluss eines Liefervertrages durch den Sie als Kunden erforderlich ist (§ 3 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV). Wir behalten uns vor Kunden aus dem Netzgebiet Haßfurt im Anschluss an die Ersatzversorgung in den Grundversorgungstarif zu überführen.

Letztverbraucher sind diejenigen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke in der Niederdruckversorgung kaufen.

Ersatzversorgung:

  • Arbeitspreis: 25,00 ct/kWh (23,36449 ct/kWh netto)
  • Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 224,79 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
  • für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
  • Laufzeit: maximal 3 Monate

Grundversorgung:

  • Arbeitspreis: 25,00 ct/kWh (23,36449 ct/kWh netto)
  • Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 224,79 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
  • für jedes weitere kW Anschlussleistung: 8,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
  • Laufzeit: unbegrenzt
  • Kündigungsfrist: 14 Tage

Die Preise enthalten alle gesetzlichen Steuern, Umlagen und Abgaben.

*Grundpreis inkl. Entgelt für Messstellenbetrieb (des gMSB Stadtwerk Haßfurt GmbH) und Abrechnung. Kann bei der Wahl eines anderen Messstellenbetreibers abweichen.

haGas Base gültig 01.06.-31.10.2022

haGas Base (Grund- und Ersatzversorgung für Letztverbraucher)

Bei Neuanschluss bzw. Neuanmeldung in unserem Versorgungsgebiet versorgen wir Sie automatisch als Kunde in der Grundversorgung (gem. §36 EnWG und GasGVV). Es sei denn, Sie haben vorher einen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen. In der Grundversorgung bieten wir Ihnen die maximale Flexibilität ohne Mindestlaufzeit und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Ihre Energieversorgung über unseren Kundenservice. Für die Belieferung ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. In der Grundversorgungsverordnung finden Sie alle wichtigen Informationen über die Lieferbedingungen (GasGVV).

Etwas anders stellt sich die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung gem. §38 EnWG dar. Sollten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten nicht mehr versorgt werden können, werden Sie von uns in der Ersatzversorgung aufgefangen. Diese wird maximal 3 Monate aufrecht erhalten. Wir weisen darauf hin, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Energiebezugs der Abschluss eines Liefervertrages durch den Sie als Kunden erforderlich ist (§ 3 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV). Wir behalten uns vor Kunden aus dem Netzgebiet Haßfurt im Anschluss an die Ersatzversorgung in den Grundversorgungstarif zu überführen.

Letztverbraucher sind diejenigen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke in der Niederdruckversorgung kaufen.

Ersatzversorgung:

  • Arbeitspreis: 19,90 ct/kWh (16,72 ct/kWh netto)
  • Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 250,00 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
  • für jedes weitere kW Anschlussleistung: 9,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
  • Laufzeit: maximal 3 Monate

Grundversorgung:

  • Arbeitspreis: 19,90 ct/kWh (16,72 ct/kWh netto)
  • Grundpreis bis 30 kW Anschlussleistung: 250,00 €/Jahr (210,08 €/Jahr netto)
  • für jedes weitere kW Anschlussleistung: 9,90 €/kW/Jahr (8,32 €/kW/Jahr netto)
  • Laufzeit: unbegrenzt
  • Kündigungsfrist: 14 Tage

Die Preise enthalten alle gesetzlichen Steuern, Umlagen und Abgaben.

*Grundpreis inkl. Entgelt für Messstellenbetrieb (des gMSB Stadtwerk Haßfurt GmbH) und Abrechnung. Kann bei der Wahl eines anderen Messstellenbetreibers abweichen.

Grundversorgung Gas

Grundversorgung Gas ab 01-23

Veröffentlicht: 9. November 2022

Typ: pdf Größe: 755,58 kB

Herunterladen

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Veröffentlicht: 9. November 2022

Typ: pdf Größe: 74,26 kB

Herunterladen

Energy Assistant

Zentrale

Tel.: 09521 9494-0

Fax: 09521 9494-340

E-Mail: info@stwhas.de

 

Öffnungszeiten

Mo-Fr: 8:00 – 12:00 Uhr

Mo-Mi: 14:00 – 16:00 Uhr

Do: 14:00 – 17:00 Uhr

Telefonzeiten

Mo-Fr: 8:00 – 12:00 Uhr

Di: 14:00 – 16:00 Uhr

Do: 14:00 – 17:00 Uhr

Störungsrufnummern

Strom: 09521 9494-10

Gas/Wasser: 09521 9494-20

Wärmeservice: 09521 9494-21

 

© 2021 - Stadtwerk Haßfurt
  • Facebook
  • Instagram
  • Twitter
  • Youtube
  • Start
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Blog
Nach oben scrollen