Netzanschlussbegehren Steckersolargeräte/Balkonkraftwerke
Unter einem Steckersolargerät verstehen wir:
- ein einzelnes, steckerfertiges Solarmodul, welches direkt an eine herkömmliche Haushaltssteckdose(230V) (bis 600 Watt Gesamtanschlussleistung am Stecker) angeschlossen werden kann.
Dieses Gerät unterliegt zwar laut „EEG 2021 Par.3 – Abs.1“ als EEG-Anlage auch der Meldepflicht beim Verteilernetzbetreiber, jedoch ist bei Inbetriebnahme eines einzelnen Steckersolargerätes aufgrund der geringen Leistung und Netzeinwirkungen fachtechnisch keine explizite Netzverträglichkeitsprüfung seitens des Netzbetreibers notwendig. Deshalb verzichten wir aus Vereinfachungsgründen dem Bürokratieabbau dienend hier (und nur in diesem Falle) auf die Einforderung des ansonsten vorgeschriebenen Netzanschlussbegehrens über einen Fachinstallateur mit den normierten Formblättern E1, E2 usw.
Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen dringend nur Geräte einzusetzen, welche dem Kriterienkatalog der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) entsprechende Herstellererklärungen besitzen. Umfassend können Sie sich unter folgendem Link über die Besonderheiten der Steckersolargeräte informieren:
Dort erfahren Sie auch stets den aktuellsten Stand zu den gesetzlichen Regelungen.
Sind steckerfertige PV-Anlagen beim Netzbetreiber meldepflichtig?
Ja, nach der Niederspannungsanschlussverordnung ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich.
Bitte geben Sie hier auch unbedingt eine Telefonnummer an, dass wir Sie für eventuelle Rückfragen erreichen können.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung an netzanschluss@stwhas.de
Sind steckerfertige PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig?
Ja. Sollte Ihre PV-Anlage aus mindestens zwei Modulen bestehen und die Wechselrichterleistung nicht größer als 600W muss Ihre Anlage beim Marktstammdatenregister gemeldet werden.
Sind besondere Zähler für den Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen notwendig?
Ihre Meldepflicht gegenüber dem Stadtwerk Haßfurt als Ihrem Netzbetreiber gilt erst als erfüllt, nachdem Sie unsere schriftliche Registrierungsbestätigung erhalten haben und vorweisen können.