Melden Sie Ihre Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage einfach online an oder verfolgen Sie den Status Ihrer Aufträge.
Reichen Sie Anmeldungen für Ihre Kunden digital ein, behalten Sie den Überblick über laufende Prozesse und tauschen Sie übersichtlich Informationen mit dem Netzbetreiber aus.
Dabei haben Sie natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, während des Anmeldeprozesses Fragen zu stellen, die durch unsere Mitarbeiter des Netzanschlusses schnellstmöglich beantwortet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Anmeldung einer E-Mobibilitätsladeeinrichtung zwingend an den Regelungen nach §14a EnWG teilnehmen müssen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://www.stwhas.de/%c2%a714a-enwg-steuerbare-verbrauchseinrichtungen/
Für Ihre geplante Erhöhung der bisherig bereitgestellten Netzanschlussleistung an Ihrem Netzanschlusspunkt erstellen wir Ihnen ein separates Angebot. Die Preise für die Erhöhung der Netzanschlussleistung, können Sie der gültigen Preisliste Netzanschlusskosten entnehmen.
Bitte beachten Sie folgendes bei der Installation einer Ladestation:
- Für die Bewertung der Installation vor Ort empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung zu setzen.
- Sollten Sie eine Erweiterung Ihres Hausanschlusses benötigen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.
- Ladeeinrichtungen ab einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA (20A) sind anmeldepflichtig. Zudem ist das Formular „Anmeldung Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ auszufüllen.
- Der Einbau von Ladesäulen/Wallboxen mit einer Leistung größer 12 kVA (30A) bedürfen, zusätzlich zu der Anmeldung, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadtwerk Haßfurt GmbH (Zustimmungspflicht).
Für die Ausführung ist ebenfalls die Beauftragung eines zertifizierten Elektroinstallateurs notwendig.
Zusätzliche Informationen zum Aufbau und zur Ladeinfrastruktur finden Sie im „Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität“.

