Information über rechtliche und regulatorische Änderungen zum 01.01.2024

Liebe Kundinnen und Kunden,

der Energiemarkt kommt einfach nicht zur Ruhe. Entgegen der Entspannung des Marktpreisniveaus hat sich die Bundesregierung auf einen neuen Haushaltsplan für das kommende Jahr verständigt. Ein Bestandteil der Einigung ist, dass die Koalition bis 2027 rund 45 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds streichen wird. Betroffen ist ebenfalls der Milliardenzuschuss des Bundes zur Dämpfung der Übertragungsnetzentgelte.

Aus den Entscheidungen der Regierungen folgt ein Anstieg von Preiskomponenten für den Bezug von Strom und Gas.

Durch den Anstieg der Entgelte der vorgelagerten Übertragungsnetze ergibt sich ebenso ein Anstieg der Netzentgelte innerhalb der Verteilnetze der kommunalen Energieversorger. Für das Netzgebiet der Stadtwerk Haßfurt GmbH erhöht sich das Netzentgelt von 7,20 Ct/kWh auf 7,88 Ct/kWh. Obwohl eine Weiterreichung der Mehrkosten an die Kund:innen gesetzlich geregelt ist, werden die entstandenen Mehrkosten vollumfänglich seitens der Stadtwerk Haßfurt GmbH getragen.

Ebenso wurde durch die Anpassung des Haushaltsplanes 2024 entschieden, die CO2-Steuer auf Erdgas auf 45 €/Tonne CO2 zu erhöhen und nicht wie geplant, lediglich eine Erhöhung auf 40 €/Tonne CO2 zu beschließen. Dies bedeutet eine Erhöhung von 0,7256 Ct/kWh auf 0,8163 Ct/kWh. Weiterhin erhöht sich die gesetzliche Gasspeicherumlage von 0,145 Ct/kWh auf 0,186 Ct/kWh. Auch diese beiden gesetzlichen Preisänderungen dürfte das Stadtwerk rechtlich den Kund:innen weitergeben. Die Stadtwerk Haßfurt GmbH trägt jedoch auch hier die Kosten selbst, ohne dabei die Kund:innen weiter zu belasten.

Entgegen den erwarteten Pressemeldungen endet die Preisbremse auf Strom, Gas und Wärme wie gesetzlich vereinbart zum 31.12.2023 und wird nicht verlängert. Hierdurch entfallen auch mögliche Entlastungen für die Endkund:innen bei Überschreitung der Preisbremse.

Nichtsdestotrotz sind auch erfreuliche Meldungen zu verzeichnen. Nach aktuellem Stand bleibt die Steuersenkung für den Bezug von Erdgas und Wärme von 19 % auf 7 % bis zum 31.03.2024 erhalten, wodurch sich die Kund:innen hier über die Fortführung einer reduzierten Steuerbelastung auf Erdgas und Wärme freuen dürfen.

In diesem Sinne wünscht Ihnen das Stadtwerk Haßfurt eine besinnliche Weihnachtzeit, erholsame Feiertage und einen erfolgreichen sowie gesunden Start in das neue Jahr.