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Umsatzsteuererstattung für Wasserhausanschlüsse
gem. BFH-Urteil vom 08. Oktober 2008, VR61/03 und VR27/06

Hintergrund:

Mit zwei Urteilen vom 08. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH) eintschieden, daß das Legen von Wasserhausanschlüssen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% zu belegen ist.

Seit dem jahr 2000 verlangte jedoch die Finanzverwaltung von den Wasserversorgungsunternehmen hiervon abweichend den Ausweis des Regelsteuersatzes von derzeit 19% (früher: 16%). Damit waren wir gehalten, auch Ihnen gegenüber unsere Anschlussleitung mit dem Regelsteuersatz in Rechnung zu stellen.

Mit Schreiben vom 07. April 2009 hat das Bundesfinianzministerium angekündigt, die Urteile des BFH anzuwenden. Für die Vergangenheit wird der Ausweis des Regelsteuersatzes von der Finanzverwaltung jedoch ausdrücklich akzeptiert.

Dennoch haben wir uns entschieden, unseren Kunden auf freiwilliger Basis zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erstatten.

Hier geht es zum Antrag auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer.

 

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