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Umsatzsteuererstattung für
Wasserhausanschlüsse
gem. BFH-Urteil vom 08. Oktober 2008, VR61/03
und VR27/06
Hintergrund:
Mit zwei Urteilen vom 08. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof
(BFH) eintschieden, daß das Legen von Wasserhausanschlüssen
mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% zu belegen
ist.
Seit dem jahr 2000 verlangte jedoch die Finanzverwaltung von den
Wasserversorgungsunternehmen hiervon abweichend den Ausweis des
Regelsteuersatzes von derzeit 19% (früher: 16%). Damit waren
wir gehalten, auch Ihnen gegenüber unsere Anschlussleitung
mit dem Regelsteuersatz in Rechnung zu stellen.
Mit Schreiben vom 07. April 2009 hat das Bundesfinianzministerium
angekündigt, die Urteile des BFH anzuwenden. Für die
Vergangenheit wird der Ausweis des Regelsteuersatzes von der Finanzverwaltung
jedoch ausdrücklich akzeptiert.
Dennoch haben wir uns entschieden, unseren Kunden auf freiwilliger
Basis zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erstatten.
Hier geht es zum Antrag
auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer.
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